Die Verordnung für eine logopädische Therapie wird von den entsprechenden Ärzten (wie z.B. Kinderärzten, Pädaudiologen, Kieferorthopäden, Hausärzte, Neurologen) ausgestellt.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden die durch einen Arzt verschriebenen Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen.
Bei Personen ab dem 18. Lebensjahr fällt eine Zuzahlung an, die sich aus 10% der Behandlungskosten, sowie 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung zusammensetzt.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist in bestimmten Fällen möglich. Ihre Krankenkasse wird Ihnen diesbezüglich eine Auskunft erteilen können.
Da während der Öffnungszeiten Behandlungen stattfinden, bietet sich die Terminvergabe auf telefonischem Wege an. Sollten wir einmal telefonisch nicht erreichbar sein, können Sie Ihr Anliegen, Ihren Namen und Ihre Telefonnummer jederzeit auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir werden Sie dann umgehend zurück rufen.
Auch Terminabsagen oder Fragen können Sie auf diesem Wege an uns richten.